Das Thema „Kinderschutz“ wird in der Öffentlichkeit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Alle gesellschaftlichen Gruppen sind aufgefordert, noch aktiver zu werden, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Sport, Spiel und Bewegung haben für die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen einen hohen Stellenwert.
All diese Aktivitäten sind von Emotionen, Körperlichkeit und Nähe geprägt. Diese positiven Eigenschaften des Sports können jedoch missbraucht werden und bergen dann die Gefahr „Sexualisierter Gewalt“ gegenüber Kindern und Jugendlichen.
Der Sport übernimmt in seinen Vereinen und Verbänden in vielfacher Weise Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Sport soll Freude bereiten und ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche sein.
Daher gilt es, die besten Schutzmaßnahmen im Sport zu treffen und zur Selbstverständlichkeit im Vereinsalltag werden zu lassen.
Auf dieser Basis können die schönsten Seiten des Kinder- und Jugendsports im geschützten Rahmen entfaltet werden.
Ansprechpartnerin im Heikendorfer Sportverein
Sina Wöhlk, Jugendwartin / Tel: 0172 – 6777625
Die Ansprechpersonen der Sportjugend Schleswig-Holstein
Für den organisierten Sport in Schleswig-Holstein haben der LSV und die Sportjugend zentrale Ansprechpersonen benannt. Sie stehen für Beratungsgespräche gerne zur Verfügung und können bei Bedarf an geeignete Fachkräfte weitervermitteln. Die Beratung erfolgt selbstverständlich vertraulich!
Leon Delle, Jugendbildungsreferent
Mail: leon.delle(at)sportjugend-sh.de
Tel.: 0431 6486 – 159
Josephine Aukstien, Jugendbildungsreferentin
Mail: josephine.aukstien(at)sportjugend-sh.de
Tel.: 0431 6486 – 237
Benedikt Hasler, Jugendbildungsreferent
Mail: benedikt.hasler @sportjugend-sh.de
Tel.: 0431 6486 – 228
Carsten Bauer, Geschäftsführer
Mail: carsten.bauer(at)sportjugend-sh.de
Tel.: 0431 6486 – 121
Häufig gestellte Fragen zum neuen Ehrenkodex Wir haben versucht hier alle wichtigen und relevanten Fragen rund um den Ehrenkodex der Sportjugend Schleswig-Holstein kurz und informativ zusammen zustellen. Wie lange ist der Ehrenkodex gültig? Der Ehrenkodex ist formal nicht befristet. Muss ich den Ehrenkodex bei der Lizenz-Beantragung/Verlängerung abgeben? Ja, seit 1.1.2012 werden die Lizenzen, die der Landessportverband direkt oder über seine Kreissportverbände ausstellt, nur noch ausgestellt oder verlängert, wenn der Ehrenkodex unterschrieben wird. Ab welchem Alter sollten wir den Ehrenkodex unterschreiben lassen? Wir empfehlen, die Unterschrift erst von Trainern und Übungsleitern ab dem 16. Lebensjahr zu erbitten. Die Vorlage des Ehrenkodex ist immer eine Gelegenheit, um zum Engagement für mehr Kinderschutz zu werben. Vor der Unterschrift sind dazu Gespräche, Info- oder Fortbildungsveranstaltungen geeignet. Zu solchen Gesprächen oder Veranstaltungen können und sollen natürlich gerne auch jüngere im Verein engagierte Personen einbezogen werden. Was machen wir mit den nicht-lizensierten Übungsleitern im Verein? Wir empfehlen, den Ehrenkodex auch von allen nicht-lizensierten „Übungsleitern“ unterzeichnen zu lassen. Ist es mit der Unterschrift des Ehrenkodex getan? Selbstverständlich geht es nicht nur um die Unterschrift, sondern um die Beschäftigung mit Themen des Kinderschutzes und der Einsicht, sich gegen Gewalt gegenüber Kindern – insbesondere auch sexualisierte Gewalt – zu engagieren. Was kann als Informationsmaterial empfohlen werden? Die Broschüre „Sexualisierte Gewalt – Kinder und Jugendliche im Sport wirksam schützen“ vom LSV-SH / sjsh bietet wichtige Informationen für im Sport tätige Personen. Sie kann hier eingesehen und heruntergeladen bzw. kostenlos bestellt werden. Die Sportjugend Schleswig-Holstein im Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. sowie viele Kreissportverbände und Landesfachverbände bieten Informations- und Qualifizierungsmaßnahmen an. Sollte der Ehrenkodex neuen Mitarbeitern sofort vorgelegt werden? Ja, nutzen sie die Gelegenheit, das Thema Kinderschutz mit neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleich von Anfang an zu thematisieren. Kann die Unterzeichnung des Ehrenkodex im Rahmen einer Versammlung geschehen? Ja, die gemeinsame Unterzeichnung des Ehrenkodex kann öffentlichkeitswirksam erfolgen. Der Verein zeigt damit, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vereins das Wohl der Sporttreibenden Kinder und Jugendlichen wichtig ist.